Quantcast
Channel: Pflegeversicherung - Tarif » Begriffe von A – Z
Viewing all articles
Browse latest Browse all 8

Informationen zum Pflegegutachten vom MDK

$
0
0

Immer dann, wenn eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit bei einem Menschen auftritt und dieser seinen täglichen Verpflichtungen nicht mehr oder nur noch teilweise nachkommen kann, dann kann eine Pflegestufe bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Die Beeinträchtigung muss dabei mindestens für sechs aufeinander folgende Monate bestehen, um ein Pflegestufe und die zugehörigen Leistungen beantragen zu können. Zu den eingeschränkten alltäglichen Verrichtungen zählen die Körperpflege, die Nahrungsaufnahme, die Mobilität sowie die Versorgung im Haushalt.

Pflegegutachten wird vom MDK erstellt

Der Antrag für eine Einstufung in eine Pflegestufe wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, wird mit der Begutachtung des Patienten und der häuslichen Situation beauftragt. Bei diesem Termin wird ein Pflegegutachten erstellt, aus welchem sich die entsprechende Pflegestufe ergibt. Die Leistungen der Pflegekasse werden immer rückwirkend vom Termin der Antragstellung gezahlt. Dabei können die Leistungen als Sachleistungen oder als Pflegegeld bezogen werden. Zu den Sachleistungen zählen beispielsweise die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes, welcher den Pflegebedürftigen versorgt. Das Pflegegeld der jeweiligen Einstufung wird an Angehörige gezahlt, welche die Pflege übernehmen. Eine Kombination beider Leistungsarten ist ebenfalls möglich.

Die verschiedenen Pflegestufen

Die Hilfebedürftigkeit des Pflegebedürftigen wird im Pflegegutachten festgelegt, aus dem sich dann Pflegestufen ergeben. Die Pflegestufe I beinhaltet mindestens 90 Minuten Hilfe täglich, davon muss die Hälfte als Grundpflege bestehen. Für die Pflegestufe II sind mindestens 180 Minuten Zeit täglich für die Pflege aufzuwenden. In der Pflegestufe III werden 300 Minuten Pflege vorausgesetzt, hierbei zählen mindestens 240 Minuten zur Grundpflege. In dieser Pflegestufe muss die Hilfe auch nachts regelmäßig nötig sein. Um das Pflegegutachten erstellen zu können, kündigt der MDK einige Tage vor dem Besuch diesen Termin an. Zu diesem Termin müssen ärztliche Gutachten und die Anwesenheit der Pflegeperson gewährleistet sein. Nach der Erstellung vom Pflegegutachten mit der jeweiligen Einstufung wird dieses an die Pflegekasse weitergeleitet. Gegen den erlassenen Bescheid der Pflegekasse kann auch Widerspruch eingelegt werden, wenn der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson das Gefühl hat, dass die Pflegestufe nicht richtig vorgenommen wurde. Der Widerspruch muss immer innerhalb von vier Wochen erfolgen, nachdem der Bescheid beim Pflegebedürftigen eingegangen ist. Eine Durchschrift vom Pflegegutachten kann ebenfalls angefordert werden.

Die gute Vorbereitung auf das Pflegegutachten

Zum Hausbesuch des MDK sollten alle Krankenunterlagen, ärztlichen Atteste sowie der derzeit gültige Medikamentenspiegel bereit gelegt werden. Damit kann die Arbeit des MDK erleichtert werden. Wird zu einem Zeitpunkt eine Einstufung in eine höhere Pflegestufe notwendig, muss bei der Pflegekasse ein Antrag auf höhere Einstufung gestellt werden, dazu ist ebenfalls der Besuch des MDK notwendig, welcher dann erneut ein Pflegegutachten erstellt.

 

Share on FacebookTweet about this on TwitterShare on Google+

Viewing all articles
Browse latest Browse all 8

Latest Images

Trending Articles





Latest Images